Hunde in der Straßenbahn willkommen!
Seit dem 1. Juli 2023 sind angeleinte Hunde mit Maulkorb in der Straßenbahn erlaubt!
Ziel dieses Maßnahme ist es, die Mobilität von Hundebesitzern zu fördern und die Stadt möglichst viele Kunden zugänglich zu machen.
Damit alle Kunden gut zusammen reisen können, müssen Herrchen und Hund die folgenden Hinweise beachten:
Ich muss an einer verkürzten Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Wenn ich klein genug bin, kann ich in einem geschlossenen Korb reisen.
Blindenführ und Hilfshunde sind vom Maulkorb befreit
(Artikel L211-30 des französischen Landwirtschaftsgesetzes).
Wenn ich ein als "gefährlich" eingestufter Hund bin, darf ich nicht mit
der Straßenbahn fahren (Artikel L211-16 des französischen Landwirtschaftsgesetzes).
Mein Herrchen muss dafür sorgen, dass ich sauber bleibe, und muss putzen,
wenn ich in der Straßenbahn oder an den Haltestellen etwas dreckig gemacht habe.
Unter der Kontrolle meines Herrchens halte ich mich von Fahrgästen
und anderen Hunden fern.
Ich darf nicht auf die Sitze steigen.
Wenn wir sehen, dass wir stören, wechseln wir den Sitzplatz.
Falls nötig, muss mein Herrchen meine oziellen Dokumente
wie meinen Impfpass vorzeigen.
Ich kenne Sie nicht.
Bitte berühren oder streicheln Sie mich nicht.
Diese Richtlinien wurden mit dem Rat eines verhaltenstherapeutischen Tierarztes erstellt.
Dieser empfiehlt insbesondere die Verwendung eines Maulkorbs vom Typ Baskerville, der für unsere Hundefreunde angenehmer und ergonomischer ist.
Geldbuße bei Nichteinhaltung: 150€