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VORSCHRIFTSMÄSSIGE NUTZUNG DES CTS-ANGEBOTS

Reglement, Entwertung, Bußgelder

Unter welchen Bedingungen dürfen Tiere in Bussen und Straßenbahnen mitgenommen werden?

In den Fahrzeugen (Bus + Tram) sind nur zugelassen:

  • Blindenführhunde oder Assistenzhunde die Personen mit einem Behindertenausweis begleiten Behindertenausweis/Vorrangausweis oder CMI (fehlender Maulkorb toleriert)
  • Kleine Haustiere die ordnungsgemäß in einem Behälter eingesperrt sind.

In zugelassenen Fahrzeugen (Tram) dürfen Hunde mit Maulkorb und an einer kurzen Leine gehalten werden, erlaubt.

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Gut gemeinsam mit seinem Hund in der Straßenbahn unterwegs!

Damit jeder bequem und sicher reisen kann, es gibt einige regeln, die eingehalten werden müssen :

  • Ich muss an einer verkürzten Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.*
    Wenn ich klein genug bin, kann ich in einem geschlossenen Korb reisen.
    *Blindenführ und Hilfshunde sind vom Maulkorb befreit (Artikel L211-30 des französischen Landwirtschaftsgesetzes).
  • Wenn ich ein als "gefährlich" eingestufter Hund bin, darf ich nicht mit der Straßenbahn fahren. (Artikel L211-16 des französischen
    Landwirtschaftsgesetzes).
  • Mein Herrchen muss dafür sorgen, dass ich sauber bleibe, und muss putzen, wenn ich in der Straßenbahn oder an den Haltestellen
    etwas dreckig gemacht habe.
  • Unter der Kontrolle meines Herrchens halte ich mich von Fahrgästen und anderen Hunden fern.
  • Ich darf nicht auf die Sitze steigen.
  • Wenn wir sehen, dass wir stören, wechseln wir den Sitzplatz.
  • Ich kenne Sie nicht. Bitte berühren oder streicheln Sie mich nicht.
  • Falls nötig, muss mein Herrchen meine offiziellen Dokumente wie meinen Impfpass vorzeigen.

Bei Nichtbeachtung : 150€ Bußgeld